Kann Ich ins Frauenhaus?
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail und wir besprechen mit Ihnen Ihre Situation und überlegen gemeinsam, ob eine Aufnahme ins Frauenhaus Sinn macht und möglich ist. Die Aufnahme ist unabhängig von Nationalität und Religion möglich.
Wie komme ich zu ihnen?
Die Adresse des Frauenhauses ist geheim. Daher treffen wir uns nach Absprache mit Ihnen an einem neutralen Ort und begleiten Sie dann ins Haus. Auch die Polizei kann Ihnen helfen und den Kontakt zu uns herstellen.
Was ist mit Ihren Kindern?
Die können und sollten Sie natürlich mitbringen. Auch ihre Kinder haben Anspruch auf Schutz und Hilfe. Jungen können wir bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres aufnehmen. Sollte es jedoch unlösbare Schwierigkeiten zwischen männlichen Teenagern und den Frauen geben, behalten wir uns vor, nach einer anderen Lösung zu suchen. Bei organisatorischen Fragen wie z.B. Schul – und Kindergartenbesuch beraten wir Sie gerne.
Wie ist es im Frauenhaus?
Jede Frau bewohnt nach Möglichkeit mit ihren Kindern ein eigenes Zimmer. Küche, Wohnzimmer, Bad und Hauswirtschaftsraum werden mit anderen Frauen geteilt. Im Frauenhaus bleiben Sie für sich und Ihre Kinder verantwortlich und gestalten den Alltag selbständig weiter, so wie sie es gewohnt sind. Die Beraterinnen unterstützen Sie im Umgang mit den Ämtern und anderen wichtigen Institutionen. Sie machen Ihnen Gesprächsangebote und unterstützen Sie dabei, neue Lebensperspektiven zu entwickeln.
Was muss ich mitbringen?
Folgende Dinge sollten Sie nach Möglichkeit für sich und Ihre Kinder mitbringen:
- Ausweise, Pässe, Aufenthaltserlaubnis
- Krankenkassenkarte(n)
- Kontokarten, Kontoauszüge
- Mietvertrag
- Zeugnisse
- Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Impfpass, Vorsorgeheft, Kindergeldbescheide, Schulzeugnisse
- Sozialversicherungsausweis, Lohnsteuerkarte
- Falls vorhanden Unterlagen über Arbeitslosengeld II, Arbeitsamt, Sozialhilfe
- Korrespondenz mit der Polizei, der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt
- Medikamente
- Wichtige Dinge der Kinder